Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Liebschützberg Öffentliche Auslegung

Öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Freiflächensolaranlage Schönnewitz“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.04.2024 bis 03.05.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächensolaranlage Schönnewitz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liebschützberg hat mit Beschluss vom 16.01.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Das Planverfahren wird als zweistufiges Normalverfahren mit Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung durchgeführt werden. Eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß der Regelungen nach § 44 BNatSchG wurde erforderlich und ist Bestandteil der Planunterlagen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche mit einer Freiflächensolaranlage zu bebauen.

Prognostizierte Umweltauswirkungen

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im Umweltbericht dargelegt. Neben den zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Für die geplante Freiflächensolaranlage werden die bestehenden Ackerflächen in Anspruch genommen. Tierarten sind nicht betroffen.

Auswirkungen auf Fläche und Boden: Mit der Umsetzung der Planung kommt es durch die Flächeninanspruchnahme für ein Freiflächensolaranlage inkl. erforderlicher technischer Anlagen wie Transformatoren und Wirtschaftszufahrt zur Versiegelung und Überprägung von Böden, die ihre Funktionen im Naturhaushalt verlieren. Mit der dauerhaften Begrünung des Standortes werden die Bodenfunktionen auf den nicht überbauten Flächenanteilen gestärkt. Die Nachnutzung eines ehemaligen Hausmülldeponiestandortes ist ein Beitrag zum Ressourcenschutz. Beeinträchtigungen werden gutachterlich ausgeschlossen.

Auswirkungen auf das Wasser: Mit der Umsetzung der Planung erfolgen keine negativen Auswirkungen auf Oberflächengewässer. Für das Schutzgut Grundwasser verbessert sich die örtliche Situation durch den dauerhaften Verzicht von Agrochemikalien und der dauerhaften flächigen Begrünung.

Auswirkungen auf Klima und Luft: Mit der Umsetzung der Planung sind keine Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse verbunden.

Auswirkungen auf die Landschaft: Mit der Anlage einer Freiflächensolaranlage in der Offenlandschaft entsteht eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Auswirkungen auf den Menschen: Zur Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind keine besonderen Schutzmaßnahmen insbesondere wegen Blendwirkungen erforderlich.

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter: Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern werden nicht prognostiziert.

Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern: Zwischen den einzelnen Umweltschutzgütern bestehen umfangreiche funktionale Wechselwirkungen. So führen beispielsweise die Versiegelungen von Böden zugleich zu Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion.

Beeinträchtigungen von nationalen und europäischen Schutzgebieten müssen nicht befürchtet werden.

Gutachten

Eine gutachterliche Stellungnahme zur Gefährdungsbewertung durch die Nachnutzung eines ehemaligen Deponiestandortes für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage ist Bestandteil der Planunterlagen.

Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" ist Bestandteil der Planunterlagen.

Stellungnahmen von Fachbehörden

- Landratsamt Nordsachsen Bodenschutzbehörde: es bestehen Bedenken wegen der Nutzung des ehemaligen Deponiestandortes, Forderung nach gutachterlicher Einschätzung

- Landratsamt Nordsachsen/ untere Naturschutzbehörde: Forderung nach Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des speziellen Artenschutzes

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Forderung zur Gutachterlichen Bewertung im Hinblick auf die Nachnutzung eines alten Deponiestandortes

Der Änderungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich ausschließlich auf den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" und ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitten dargestellt. Er umfasst das Flurstück 408, Flur 2, Gemarkung Schönnewitz.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht in der Fassung vom Dezember 2023,

in der Zeit vom 04.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Liebschützberg, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:          

            montags          nach Vereinbarung

            dienstags         09.00 bis 12.00 Uhr   und      13.00 bis 18.00 Uhr

            mittwochs       geschlossen

            donnerstags    07.30 bis 12.00 Uhr   und      13.00 bis 16.00 Uhr

            freitags            nach Vereinbarung

            (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage https://www.liebschuetzberg.de/

sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben.

Schriftliche Stellungnahmen sind an die

Gemeinde Liebschützberg

Straße der Jugend 5

04758 Liebschützberg

oder per E-Mail an liegenschaften.liebschuetzbergqkin-sachsen.de zu richten.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des

Verfassers und einer Anschrift erforderlich.

Liebschützberg, den 03.04.2024

gez. Sommer

Bürgermeister

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Stellungnahmen
  • Gutachten
  • Artenschutzrechtliches Gutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.