Stadtumbaumaßnahmen Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Finaler Entwurf Lärmaktionsplan

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 10.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.

Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/Jahr) ist unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar. Lärmkarten zu Haupteisenbahnstrecken sind unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de einsehbar.

Die Stadt Bischofswerda wird durch die Hauptverkehrsstraßen B6, B98 und S111 gekreuzt. Weiterhin ist Bischofswerda ein Verkehrsknoten des Schienenverkehrs mit regionaler Bedeutung (Bahnstrecke Görlitz – Dresden und Bahnstrecke Neukirch-West – Bischofswerda). Da sich sämtliche genannte Straßen nicht in der Straßenbaulast der Stadt Bischofswerda befinden soll ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet werden.

Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom

08.04.2024 bis 10.05.2024

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Bischofswerda, 28.03.2024

Prof. Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Sebastian Pietsch
Telefon: 03594-786103
E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de

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